Versicherungsnachweis

Das Wichtigste in Kürze

Wer in der Schweiz ein Fahrzeug in den Verkehr bringen möchte, muss zwingend eine Motorfahrzeughaftpflichtversicherung abschliessen. Um dies sicherzustellen, muss die Versicherung den Nachweis über die verlangte Deckung in elektronischer Form an die Zulassungsstelle (Strassenverkehrsamt) übermitteln und somit bestätigen, dass die Haftpflichtdeckung, welche zur Fahrzeugeinlösung vorgeschrieben wird, auch vorhanden ist. So ist sichergestellt, dass niemand ein Fahrzeug in den Verkehr setzt, ohne über die entsprechende Versicherung zu verfügen.

Der Versicherungsnachweis bezieht sich lediglich auf die obligatorische Motorfahrzeughaftpflichtversicherung. Ob Sie eine Teilkasko, Vollkasko oder Parkschadendeckung abgeschlossen haben, ist für die Person auf dem Strassenverkehrsamt nicht relevant.

Um den Versicherungsnachweis zu erstellen, muss der Versicherungsantrag nicht zwingend unterschrieben sein. Wer jedoch das Fahrzeug anschliessend einlöst, gibt indirekt das Einverständnis ab, sich bei dieser Versicherung zu versichern. Die Gesellschaften benötigen zur Erstellung des Nachweises verschiedene prämienrelevante Angaben zum Fahrzeug.

Gründe für einen Versicherungsnachweis

Es reicht nicht, wenn die Versicherungsgesellschaft einfach einen Nachweis erstellt. Nebst dem Nachweis muss immer auch ein Grund angegeben werden. Der angegebene Grund bezieht sich immer auf das Kontrollschild.

  • Eröffnung / Umwandlung / weiteres Fahrzeug (ein weiteres Fahrzeug wird auf das bestehende Kontrollschild eingelöst ->Wechselschild)
  • WIK A nach Hinterlegung Kontrollschild (das alte Fahrzeug wird verkauft und das neue erst in zwei Monaten in Betrieb genommen)
  • WIK B nach Abmeldung durch Versicherungsgesellschaft (z.B. bei nicht bezahlen der Versicherungsprämie)
  • Versichererwechsel
  • Neueinlösung (wenn noch kein Kontrollschild vorhanden ist und ein neues Fahrzeug eingelöst wird)
  • Fahrzeugwechsel (wenn das bestehende Kontrollschild an ein neues Fahrzeug kommt)
  • Halterwechsel (In den meisten Fällen ist ein Übertragungsformular mitzubringen)
  • Übrige Fälle

Kann das Fahrzeug zugelassen werden, so erhält der Lenker einen Fahrzeugausweis, in welchem auch die Versicherungsgesellschaft aufgeführt ist. Die Kosten für einen Fahrzeugausweis liegen meist bei CHF 40.-. Zusätzlich muss oft noch etwas für die Schilder bezahlt werden.

Bei einem Versicherungswechsel, welcher oft per 01.01 vollzogen wird, kann der Fahrzeugausweis in den meisten Fällen bereits anfangs Dezember auf das Strassenverkehrsamt gesendet werden, da zu dieser Zeit ist der Ansturm am grössten ist.

Tipps zum Versicherungsnachweis

  • Ist das Fahrzeug erstmal eingelöst, kann die Versicherung so schnell nicht mehr geändert werden. Lassen Sie den Nachweis erst erstellen, wenn Sie eine Offerte vorliegen haben, mit welcher Sie einverstanden sind.
  • In manchen Kantonen ist die Erstellung des Fahrzeugausweises teurer, wenn Sie persönlich vorbeischauen. Senden Sie daher wenn immer möglich Ihr Anliegen per Post an das zuständige Strassenverkehrsamt.
  • Behalten Sie immer eine Kopie des Fahrzeugausweises im Auto, denn Sie müssen den Fahrzeugausweis im Original an das Strassenverkehrsamt senden.