Unfallversicherung Gastronomie: UVG und UVGZ für Gastronomie- & Hotellerie-Betriebe

Fällt ein Mitarbeiter in einem Gastronomie- oder Hotelleriebetrieb wegen eines Unfalls aus, entsteht nicht nur eine Lücke in der Gästebetreuung, sondern es fallen auch unmittelbare Folgekosten an. Damit die betroffene Person und der Gastgewerbebetrieb in solchen Situationen nicht in finanzielle Schwierigkeiten geraten, schreibt der Gesetzgeber den Arbeitgebenden die obligatorische Unfallversicherung vor. Massgebend dazu ist das Bundesgesetz über die Unfallversicherung UVG. Ergänzend lassen sich mit einer Unfallzusatzversicherung UVGZ weitere Leistungen versichern. 

Welche Kosten entstehen bei einem Unfall eines Mitarbeitenden in der Hotellerie oder Gastronomie?

  • Lohnzahlungspflicht des Gastgewerbebetriebs an den verunfallten Mitarbeiter (Lohnfortzahlungspflicht)
  • Medizinische Heilungskosten
  • Kosten für den Spitalaufenthalt des Mitarbeiters
  • Kosten der beruflichen Wiedereingliederung des verunfallten Angestellten
  • Rente bei einer durch Unfall entstandenen Invalidität
  • Geldleistungen für Hinterbliebene im Todesfall des Mitarbeiters
  • Überzeitkosten des übrigen Personals durch Kompensation von Lücken im Betriebsablauf
  • Kosten einer zeitlich befristeten Stellvertretung, um die Dienstleistungsqualität gegenüber den Hotel- oder Restaurantgästen zu gewährleisten

Eine Unfallversicherung Gastronomie trägt sowohl für den Gastgewerbebetrieb als auch für das Personal einen Grossteil der finanziellen Risiken bei Unfällen. Auf die Hotellerie und Gastronomie abgestimmte Unfallversicherungen übernehmen die Kosten gemäss den Vorgaben des UVG sowie des Gesamtarbeitsvertrags des Gastgewerbes L-GAV

Welche Kosten übernimmt die obligatorische Unfallversicherung?

  • Kosten für Unfalltaggeld: 80% der Kosten der Lohnfortzahlung
  • Heilungskosten bei Unfall
  • Spitalaufenthaltskosten bei Unfall (allgemeine Abteilung)
  • Rente bei Invalidität durch Unfall
  • Witwen- oder Witwerrente sowie Waisenrente bei Tod durch Unfall
  • Kosten der beruflichen Wiedereingliederung nach einem Unfall
  • Kosten bei Berufskrankheiten (Krankheiten, die überwiegend aufgrund der Ausübung des Berufs entstehen, sind den Berufsunfällen gleichgestellt)

Wie unterscheidet sich die Unfallversicherung Gastronomie von der Krankentaggeldversicherung KTG?

Gemeinsam tragen die Unfallversicherung UVG und die Krankentaggeldversicherung KTG die finanziellen Risiken, die durch Krankheit, Mutterschaft oder Unfall von Mitarbeitenden entstehen. Sie kommen für die Zahlung eines beträchtlichen Anteils des Lohns der betroffenen Person auf (Lohnfortzahlung bei Unfall und Krankheit). UVG- und KTG-Versicherung bieten in der Regel ein Care Management, das Betroffene bei der raschen beruflichen Wiedereingliederung begleitet.

Die obligatorische Unfallversicherung UVG deckt die Kosten der unfallbedingten Arbeitsverhinderung sowie die Heilungs- und Spitalaufenthaltskosten. Bei Invalidität durch Unfall zahlt sie eine Rente an den Versicherten und bei Tod durch Unfall eine Rente an die Hinterbliebenen aus. 

Die Krankentaggeldversicherung übernimmt die Lohnfortzahlung für einen massgeblichen Anteil des Gehalts bei Arbeitsverhinderung durch Krankheit oder Mutterschaft (ergänzend zur gesetzlichen Mutterschaftsentschädigung). Die Heilungs- und Spitalaufenthaltskosten bei Krankheit sind in der KTG-Versicherung hingegen nicht eingeschlossen. Diese Kosten übernimmt die von den Arbeitnehmenden auf ihre Rechnung abzuschliessende obligatorische Krankenkasse.

Unterschiede der Leistungen von UVG- und KTG-Versicherungen (Unfallversicherung Gastronomie)

Leistungen der UVG-
und KTG-Versicherungen
Unfallversicherung UVG
Krankentaggeld-
versicherung KTG
Lohnfortzahlung bei Unfall x
Lohnfortzahlung bei Krankheit x
Heilungskosten x
Spitalaufenthaltskosten x
Rente bei Invalidität x
Hinterbliebenenrente im Todesfall x
Kosten der beruflichen Wiedereingliederung
Kosten bei berufsbedingten Krankheiten x

 

Was umfasst die obligatorische Unfallversicherung UVG?

Das Bundesgesetz über die Unfallversicherung UVG hält fest, dass Betriebe für Arbeitnehmende eine obligatorische Unfallversicherung abschliessen müssen. Für Angestellte mit einem Arbeitspensum von mindestens 8 Stunden pro Woche muss die Unfallversicherung Berufsunfälle (BU) und Nichtberufsunfälle (NBU) absichern. Beträgt das Arbeitspensum weniger als 8 Stunden pro Woche, so ist der Arbeitgeber lediglich verpflichtet Berufsunfälle zu versichern. Betroffene Mitarbeitende im Gastgewerbe sind gemäss L-GAV durch den Arbeitgeber zu informieren, dass sie bei ihrer Krankenkasse die Deckung der Nichtberufsunfallversicherung einschliessen sollen. 

Als Berufsunfälle gelten Unfälle am Arbeitsplatz und auf dem direkten Arbeitsweg zwischen Wohnort und Arbeitsplatz. Nichtberufsunfälle umfassen Unfallereignisse, die sich während der Freizeit ereignen.

  • Höhe der versicherten Kosten für Spitalaufenthalt und Heilung bei Unfall

Die obligatorische Unfallversicherung versichert in der Schweiz die Spitalaufenthaltskosten der allgemeinen Abteilung sowie die direkten Heilungskosten in unlimitierter Höhe. Fällt die Pflege im Ausland an, so beträgt der maximal versicherte Betrag höchstens das doppelte der Kosten, die normalerweise für eine gleichwertige Behandlung in der Schweiz entstehen würden. 

  • Wartefrist, Höhe und Dauer der Lohnfortzahlung bei Unfall

Die Lohnfortzahlung durch die UVG-Versicherung setzt am 3. Tag nach dem Unfallereignis ein. Der Unfalltag gilt als Arbeitstag. Ausbezahlt werden 80% des versicherten AHV-Lohns als Unfalltaggeld bis zu einem maximalen Gehalt von CHF 148’200.

Was umfasst die freiwillige Unfallzusatzversicherung UVGZ?

Betriebe des Gastgewerbes wie etwa Hotels, Restaurants, Cafés, Gasthöfe, Bars oder Pensionen haben die Vorgaben des Gesamtarbeitsvertrags des Gastgewerbes L-GAV zu erfüllen. Mit der freiwilligen Unfallzusatzversicherung UVGZ lassen sich ergänzend zur Unfallversicherung UVG zusätzliche Leistungen einschliessen. Dadurch entspricht die Versicherungsdeckung des Gastgewerbebetriebs den Anforderungen des L-GAV. Gleichzeitig steigt damit die Attraktivität als Arbeitgeber für bestehende sowie künftige Talente und es lassen sich weitere Risiken vermindern.  

  • Unfalltaggeld während der Wartefrist versichern 

Der L-GAV gibt vor, dass der Arbeitgeber während den ersten beiden Tagen nach dem Unfalltag eines Angestellten 88% der Lohnfortzahlung übernehmen muss. Mit der Unfallzusatzversicherung UVGZ lassen sich diese 2 Tage sowohl für Berufsunfälle (BU) als auch für Nichtberufsunfälle (NBU) absichern. 

  • Mitarbeitende mit gesetzlicher Unterstützungspflicht: höhere Pflichtleistungen versichern

Ein Mitarbeiter kann gegenüber Ehegatten, Kindern, Pflegekindern oder Stiefkindern gesetzlich unterstützungspflichtig sein. Dieser Angestellte hat gemäss L-GAV bei einem Unfallereignis Anspruch auf 100% (statt 80%) der Lohnfortzahlung. Der Hotellerie- oder Gastronomiebetrieb ist somit verpflichtet, ihm während einer bestimmten Dauer die Lohnfortzahlung der obligatorischen Unfallversicherung von 80% auf 100% des Bruttolohns zu ergänzen. 

Diese durch den Arbeitgeber zu erbringende Aufzahlungspflicht der fehlenden 20% des Bruttolohns kann je nach Anstellungsdauer des Mitarbeitenden bis zu 6 Monate dauern und entsprechend hohe Kosten verursachen. Massgebend für die Dauer ist die sogenannte Berner Skala, die die Frist der Lohnfortzahlungspflicht nach den geleisteten Dienstjahren definiert. 

Berner Skala zur Berechnung der Lohnfortzahlungsdauer für unterstützungspflichtige Arbeitnehmende gemäss L-GAV

Dienstjahre des verunfallten Arbeitnehmers
Anspruch auf 100% Lohnfortzahlungspflicht gemäss L-GAV
im 2. Jahr  1 Monat
im 3. und 4. Jahr  2 Monate
im 5. bis 9. Jahr  3 Monate
im 10. bis 14. Jahr  4 Monate
im 15. bis 19. Jahr  5 Monate
im 20. bis 25. Jahr  6 Monate

Mit der freiwilligen Unfallzusatzversicherung UVGZ lassen sich in Gastgewerbebetrieben je nach Anbieter einzelne oder mehrere dieser zusätzlichen Risiken gemäss L-GAV absichern. So bietet etwa die Plattform gastroversicherungen.ch eine für das Gastgewerbe zugeschnittene Unfallversicherungslösung inklusive den notwendigen Unfallzusatzversicherungen gemäss L-GAV an.

Prämien der obligatorischen Unfallversicherung für Berufsunfälle BU und Nichtberufsunfälle NBU

Die UVG-Prämie besteht aus den beiden Teilprämien der Berufsunfallversicherung BU und der Nichtberufsunfallversicherung NBU. Die Prämie der BU trägt der Gastgewerbebetrieb in vollem Umfang. Er darf diese den Angestellten nicht vom Lohn abziehen. Die Prämie für NBU hingegen kann er mit einem Lohnabzug zu 100% auf die Mitarbeitenden abwälzen.

Spielt für die Unfallversicherung die Rechtsform (GmbH oder AG) oder die Art des Gastgewerbebetriebs einer Rolle?

Bei der obligatorischen Unfallversicherung UVG und der freiwilligen Unfallzusatzversicherung UVGZ spielt die Rechtsform des Hotellerie- oder Gastronomiebetriebs keine Rolle. Sowohl im Bundesgesetz über die Unfallversicherung Gastronomie als auch im L-GAV ist es unerheblich, ob es sich um eine Aktiengesellschaft (AG) oder eine Gesellschaft mit begrenzter Haftung (GmbH) handelt. Bei beiden Gesellschaftsformen gelten im Hinblick auf die Unfallversicherung dieselben Bestimmungen. Auch sind die meisten im Gastgewerbe tätigen Betriebsarten in gleicher Weise von den Rechten und Pflichten rund um die Unfallversicherung betroffen. 

Welche Betriebsarten von Gastronomie- und Hotelleriebetrieben sind von den Bestimmungen der obligatorischen Unfallversicherung betroffen? 

Die obligatorische Unfallversicherung ist für jede Betriebsart der Gastronomie und Hotellerie Pflicht. Dazu gehören insbesondere folgende Betriebsarten:

  • Hotel
  • Pension
  • Herberge
  • Gasthof
  • Restaurant 
  • Café
  • Internetcafé
  • Tea-Room
  • Bistro
  • Bar
  • Pub
  • Catering-Betrieb
  • Club, Night Club & Cabaret
  • Imbissstand, Take-Away, Fast-Food-Stand
  • Stand an Street Food Festival, Verpflegungsstand an Veranstaltungen
  • Betriebskantine, Mensa oder Cafeteria in Unternehmen, Schulen, Universitäten, Spitälern
  • Campingplatz mit Verpflegungsmöglichkeit
  • Food Truck
  • Food Kurier

Worauf soll ein Gastgewerbebetrieb bei der Wahl der passenden Unfallversicherung Gastronomie achten? 

Es ist nicht einfach bei der hohen Anzahl an Anbietern für Unfallversicherungen einen Überblick zu bekommen und den richtigen Entscheid zu fällen. Um existenzgefährdende Risiken für das Unternehmen auszuschliessen ist es dennoch wichtig, diejenige Versicherungslösung zu wählen, die auf die Bedürfnisse eines Hotellerie- oder Gastronomiebetriebs passt. Auch soll die Unfallversicherung die Kriterien des Gesamtarbeitsvertrags L-GAV erfüllen.

Eine bedeutende Vereinfachung der Administration lässt sich erreichen, wenn Betriebe sowohl die Unfallversicherungen UVG und UVGZ als auch die Krankentaggeldversicherung KTG bei demselben Anbieter abschliessen. Die nachstehend aufgelisteten Kriterien erleichtern die Auswahl des geeigneten Unfallversicherers für das Gastgewerbe: 

  • Verzicht auf Kündigungsrecht bei Unfall 

Versicherer haben das Recht, im Schadenfall einen Unfallversicherungsvertrag zu kündigen. Dies kann für ein Gastgewerbebetrieb unangenehme Risiken zur Folge haben. Legen Sie deshalb Wert darauf, dass die UVG- oder UVGZ-Versicherung dieses Kündigungsrecht explizit ausschliesst. 

  • Care Management: Förderung der Wiedereingliederung 

Um verunfallte Mitarbeitende zu unterstützen und rasch wieder in den Arbeitsprozess einzugliedern, bieten einige Unfallversicherungen kompetente Betreuungscenter (Care Management). Dabei begleiten Care Manager die arbeitsunfähige Person während ihrer Genesungszeit und stellen die Koordination mit allen beteiligten Partnern sicher. Sie unterstützen den Arbeitnehmer, damit dieser bald wieder seine Arbeitstätigkeit aufnehmen kann. Unfallversicherungen die mit ihrem Care Management Einsätze vor Ort in der Nähe des Versicherten ermöglichen, sind aufgrund ihrer Effizienz zu bevorzugen.

  • Übereinstimmung mit L-GAV 

Achten Sie darauf, dass die Leistungen der Unfallversicherung UVG und UVGZ die Vorgaben des Landes-Gesamtarbeitsvertrags des Gastgewerbes L-GAV erfüllen. Vor allem die Zusatzdeckungen sollen mit den L-GAV-Bestimmungen konform sein. So soll für das Unfalltaggeld in den ersten beiden Tagen nach dem Unfall eine Zusatzversicherung möglich sein. Auch die durch die UVG nicht abgedeckten 20% des Gehalts für Mitarbeitende mit gesetzlicher Unterstützungspflicht sollen für die Lohnfortzahlungspflicht mit der UVGZ versicherbar sein. Denken Sie dabei nicht nur an ihre heutige Personalsituation, sondern auch an allenfalls künftig eintretende gesetzliche Unterstützungspflichten ihrer Angestellten.

  • Prämienhöhe 

Die Höhe der Unfallversicherungsprämien kann je nach Anbieter stark variieren. Die gewählte Versicherung hat daher einen langfristigen Einfluss auf die Kostenstruktur Ihres Gastgewerbebetriebs. Deswegen ist ein Prämienvergleich zwischen den einzelnen Unfallversicherungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Leistungen sinnvoll. 

Wie lassen sich bei der Wahl der Unfallversicherung Gastronomie Zeit und Prämien sparen?

Nun sollten Sie alles relevante zum Thema Unfallversicherung in der Gastronomie verstehen. Falls Sie trotzdem Hilfe bei der Auswahl des richtigen Angebots benötigen, können Sie sich jederzeit hier bei einem Gastronomie Berater in Ihrer Region melden. Die Berater unseres Vertriebspartners SWICA sind Experten wenn es um die Restaurants, Hotels und weitere Gastronomiebetriebe geht.

Möchten Sie als Gastronom oder Hotelier Ihren Unfallversicherungsschutz optimieren? Oder stehen Sie kurz davor, in Ihrem Betrieb die ersten Mitarbeitenden anzustellen? Falls ja, dann steht die Wahl der passenden Unfallversicherung kurz bevor. Die im vorangegangenen Kapitel erläuterten Kriterien unterstützen Sie bei der Vorauswahl und im Austausch mit den verschiedenen Versicherungsunternehmen.

Wenn Ihnen die Zeit fehlt, um im Detail die verschiedenen Unfallversicherungslösungen zu vergleichen, können Sie sich auch auf die bereits erstellten Vorabklärungen des Verbands GastroSuisse stützen. Dieser hat bereits zahlreiche Angebote für die obligatorische und freiwillige Unfallversicherung UVG und UVGZ geprüft. Dabei hat er die jeweiligen Leistungen im Sinne des L-GAV und seiner Mitglieder analysiert. Mit seiner kollektiven Einkaufskraft ist es GastroSuisse gelungen, einen optimalen Rahmenvertrag für eine Unfallversicherungslösung zu attraktiven Prämien abzuschliessen. Daraus hat der Verband die branchenspezifische Versicherungslösung GastroUnfall für die Hotellerie und die Gastronomie erarbeitet.

Auf der Plattform gastroversicherungen.ch finden Sie die von GastroSuisse empfohlene Unfallversicherungslösung für das Gastgewerbe. Sie erfahren dort, wie sich die vorgeschlagene Versicherung im Vergleich zum Marktstandard unterscheidet. Mit einem praktischen Rechner kalkulieren Sie umgehend die Kosten für Ihren Gastgewerbebetrieb. 

In Übereinstimmung mit den Vorgaben des Gesamtarbeitsvertrags L-GAV kommen Sie als Mitglied von GastroSuisse in den Genuss vorteilhafter Prämien für eine attraktive und massgeschneiderte Unfallversicherung Gastronomie.

 

Disclaimer:
Die in diesem Beitrag genannten Informationen und Ratschläge basieren auf Erfahrungen und haben keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit. Der Inhalt dieses Beitrags wurde mit grösstmöglicher Sorgfalt erstellt, jedoch wird für den Inhalt keine Haftung übernommen. Im Einzelfall empfiehlt es sich immer individuelle Expertenmeinungen für das eigene Unternehmen einzuholen.
esurance agiert als reiner Softwareprovider. Die Plattform Gastroversicherungen.ch wird von dem gebundenen Vermittler SWICA Krankenversicherungen AG angeboten und besteht aus Versicherungsprodukten von SWICA, Baloise und Gastrosocial.

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