Rückkaufswert

Als Rückkaufswert wird der Betrag bezeichnet, welcher beim Rückkauf (Auflösung während der Vertragsdauer) einer Lebensversicherung dem Versicherungsnehmer zurückbezahlt wird. Ursprünglich wurden die Rechte des Versicherungsnehmers aus dem Versicherungsvertrag von der Versicherung zurückgekauft. Da aber der Wunsch meistens vom Versicherten ausgeht, hat sich die Sprechweise etabliert, dass der Versicherungsnehmer einen Vertrag oder Police zurückkauft, obwohl er der Zahlungsempfänger des Geldes ist.

Wie hoch ist der Rückkaufswert?
Möchte man eine Police zurückkaufen und über die Höhe des Rückkaufswert in Kenntnis gesetzt werden, kann man diesen mit dem genauen Rückkaufszeitpunkt bei der entsprechenden Versicherung anfragen. In einigen Fällen wird beim Vertrag eine Rückkaufstabelle beigelegt, auf welcher man den genauen Betrag ablesen kann. Der Rückkaufswert entspricht dem verfügbaren Guthaben, abzüglich Verwaltungskosten und sonstige Aufwände, wie z.B. die Provision. Wird eine Police nach kurzer Laufzeit zurückgekauft, so kann es gut möglich sein, dass der Rückkaufswert sehr niedrig oder gar null ist.

Wann sollte man eine Police zurückkaufen?
Wir empfehlen einen Rückkauf nur dann, wenn das Geld dringendst benötigt wird. Möchte man die Prämie der Versicherung nicht weiter bezahlen, so kann man diese auch prämienbefreien. In diesem Fall werden die Risikoleistungen aufgehoben und das ersparte Kapital wird bis zum Vertragende verzinst, sodass man keinen Verlust durch einen Rückkauf in Kauf hinnehmen muss. Benötigt man kurzfristig das Geld und möchte langfristig wieder in die Versicherung einzahlen, so können in einigen Fällen auch Policendarlehen gewährt werden.

Bevor Sie einen Vertrag zurückkaufen

1. Klären Sie zuerst den Rückkaufswert ab und vergewissern Sie sich, wieviel Sie dafür abschreiben.

2.Wägen Sie ab, ob Sie das Geld dringendst brauchen oder ob es allenfalls eine Alternative gibt. Haben Sie in dem Vertrag auch Risikoleistungen versichert, welche einer Gesundheitsprüfung unterstehen, so prüfen zuerst, ob Sie auf diese angewiesen sind oder es in Zukunft sein könnten.

3. Überstürzen Sie diese Entscheidung nicht und lassen Sie sich von einer neutralen Fachperson beraten.