Psychotherapie

Das Leben hält eine Vielzahl von Überraschungen bereit, positive wie auch negative. So kann es durchaus vorkommen, dass Menschen in eine schwierige Situation geraten und sich in eine Psychotherapie begeben – sei es durch Scheidung, Tod einer nahestehenden Person, Stress im Berufsleben oder anderes.
Unterschied zwischen Psychiater, Psychotherapeuten und Psychologen
Für die meisten ist in erster Linie kein Unterschied festzustellen. Doch es gibt einen, der auch später den entscheidenen Unterschied ausmacht. Die Unterscheidung lässt sich wie folgt vornehmen.
Psychiater: Ärzte
Psychotherapeuten: keine Ärzte
Psychologen: keine Ärzte
Was zahlt die Grundversicherung bei einer Psychotherapie
Die Grundversicherung übernimmt die Kosten einer Psychotherapie dann, wenn diese durch einen Arzt (Psychiater) durchgeführt wird. Ebenfalls übernommen werden die Kosten für eine Behandlung durch einen Psychologen oder Psychotherapeuten, welcher bei einem Arzt in der Praxis angestellt ist. Denn in diesem Fall erhält der Arzt den Auftrag zur Therapie, die Abrechnung erfolgt über den Arzt, welcher die Pflicht zur Überwachung der Therapie hat.
Wird die Behandlung bei einem selbstständig arbeitenden Psychotherapeuten oder Psychologen durchgeführt wird keine Leistung aus der Grundversicherung erbracht. Auch wenn die Therapie zur seelischen Entwicklung gemacht wird.
Wird eine stationäre Unterbringung in einer Psychiatrie angeordnet, so bezahlt die Grundversicherung die Behandlung und die Unterbringung auf der allgemeinen Abteilung.
Auf sämtliche erbrachte Leistungen wird dem Versicherten die Franchise und der Selbstbehalt abgezogen.
Was zahlen die Zusatzversicherungen bei einer Psychotherapie
Die Leistungen der Zusatzversicherungen können je nach Deckung und Gesellschaft unterschiedlich sein. Im Unterschied zur Grundversicherung werden jedoch auch die Kosten bei Behandlungen durch selbstständige Psychotherapeuten und Psychologen erstattet. Doch Achtung, meist werden die Kosten nur Anteilsmässig bis zu einem gewissen Maximalbetrag übernommen.
Versicherte welche bereits über Zusatzversicherungen verfügen, können mit folgenden Beteiligungen rechnen
Angebotsvergleich der Versicherungen
Wie hoch die Beteiligung an eine Psychotherapie der einzelnen Krankenkassen aus deren Zusatzversicherungen sind, zeigen wir in der folgenden Tabelle.
Versicherung | Produkt | Beitrag |
SWICA | COMPLETA TOP, COMPLETA PREVENTA und OPTIMA | 90% bis 75.- / Sitzung max. 120 Sitzungen / Jahr |
Visana | Ambulant III | 80% max. 5’000.- / Kalenderjahr |
Helsana | COMPLETA | 75% max. 4’500.- / Kalenderjahr |
CSS Versicherung | Ambulantversicherung myFlex Premium | 75% max. 3’000.- / Kalenderjahr |
SWICA | COMPLETA TOP und COMPLETA PREVENTA | 90% bis 50.- / Sitzung max. 60 Sitzungen / Jahr |
Helsana | TOP | 75% max. 3’000.- / Kalenderjahr |
Sanitas | Family oder Classic | 80% max. 1’000.- / Kalenderjahr |
Visana | Ambulant II | 1. Serie von 20 Sitzungen 60.- 2. Serie von 40 Sitzungen 50.- |
CSS Versicherung | Ambulantversicherung myFlex Balance | 75% max. 1’000.- / Kalenderjahr |
KPT/CPT | Krankenpflege-Plus | 1’600.- / innerhalb 5 Jahren, max. 50.- / Sitzung |
CONCORDIA | DIVERSA plus | 75% max. 3’000.- / 3 Jahre |
CONCORDIA | DIVERSA | 75% max. 2’000.- / 3 Jahre |