Können Mieterträge versichert werden?

Der Mietertragsausfall oder Mietzinsausfall ist eine Zusatzdeckung der Gebäudeversicherung. Sie kommt, wie der Name schon vermuten lässt, für den Ausfall der Mieterträge nach einem Feuer-, Elementar- oder Wasserschaden auf.

Was passiert, wenn Mietwohnungen unbewohnbar sind?

Gemäss OR Art. 259b kann ein Mieter bei Mängeln, welche er nicht zu verantworten hat, die Miete reduzieren oder bei der totalen Unbewohnbarkeit der Mietsache ganz einstellen.

Für den Schaden am Gebäude kommt je nach Kanton die obligatorische Gebäudeversicherung für die Schäden auf. Nicht in jedem Kanton ist eine solche Versicherung Pflicht, trotzdem ist sie sehr zu empfehlen.

Die Hausratversicherung des jeweiligen Mieters kommt für den Schaden an dessen Hausrat (Tische, Stühle, Betten, Kleider etc.) auf. Sollte ein Mieter keine Hausratversicherung haben, kann er Gemäss OR Art. 259e vom Vermieter Schadenersatz verlangen. Dies wird jedoch nur gelingen, sofern den Vermieter ein Verschulden trifft. Sollte dies der Fall sein, kommt die Gebäudehaftpflichtversicherung für den am Eigentum des Mieters entstandenen Schaden auf. Der kleine Unterschied; die Hausratversicherung vergütet den Neuwert, die Gebäudehaftpflichtversicherung den Zeitwert.

Mögliche versicherte Schadenbeispiele:

  • Nach einem Brand stellen die Mieter die monatlichen Mietzahlungen wegen der Unbenutzbarkeit der Mieträumlichkeiten ein. Dem Vermieter entgehen bei zwei Wohnungen 4’000.- Mieterträge pro Monat.
  • Ein Wasserschaden im Erdgeschoss führt dazu, dass die untersten beiden Wohnungen für einen Monat nicht bewohnbar sind. Die darüberliegenden Wohnungen sind nicht betroffen.

Tipps zur Mietertragsausfallversicherung

  • Sollten Sie auf die Mieterträge angewiesen sein, so ist es empfehlenswert, diese abzusichern und so einen Supergau nach einem Schaden zu verhindern.
  • Vergleichen Sie die Prämien. Wie stark die Prämien variieren können, sehen Sie hier.