Grundversicherungsmodelle

Wann kann ich mein Versicherungsmodell wechseln?
Das gewählte Versicherungsmodell kann per 1.1 jedes Jahres geändert werden. Teilweise lassen Versicherungen auch einen unterjährigen Wechsel zu. Wenn dann aber nur von der freien Arztwahl in ein alternatives Grundversicherungsmodell.
Freie Arztwahl
Preislich ist das Modell der „freien Arztwahl“ das teuerste. Der Versicherte ist bei der Wahl des erstkonsultierten Arztes nicht eingeschränkt. Grundsätzlich kann direkt ein Spezialist aufgesucht werden.
Hausarztmodell
Im Hausarztmodell wählt der Versicherte einen spezifischen Hausarzt oder eine Liste mit Hausärzten, welche zur Erstkonsultation aufgesucht werden müssen. Eine spätere Behandlung durch einen Spezialisten ist mit einer Überweisung möglich. Frauenarzt und Augenarzt können weiterhin frei gewählt/aufgesucht werden. Dadurch gewähren die Versicherungen einen Rabatt von ca. 10%.
Telefonmodell
Der Versicherte verpflichtet sich vor einem Arztbesuch bei einem vorgeschriebenen telemedizinischen Zentrum anzurufen. Je nach Telefonmodell ist nur ein Anruf mit Ankündigung eines Arztbesuches nötig oder eben auch eine Beratung am Telefon die möglicherweise einen Gang zum Arzt überflüssig macht.
Die Rabattierung liegt je nach dem zwischen ca. 10 – 20%.
HMO- / Gruppenpraxismodell
Je nach Versicherung wird ein sogenanntes HMO / Gruppenpraxismodell angeboten. Meist handelt es sich um eine Praxis mit mehreren Ärzten. Es kann durchaus sein, dass man bei jeder Konsultation von einem anderen Arzt dieser Praxis behandelt wird. Dies kann auch ein Vorteil sein, da die Wartezeiten möglicherweise kürzer sind und je nach Beschwerden einer dieser Ärzte mehr Erfahrung in diesem Bereich hat.