In der Hausratversicherung kann zwischen einer Mobliarglasversicherung und einer Gebäudeglasversicherung gewählt werden.
Mobiliarglas
Folgende Gegenstände sind über den Baustein Mobiliarglas der Glasversicherung gedeckt:
- Wandspiegel
- Schrankspiegel
- Vitrinen
- Glastisch
Gebäudeglas (Hausrat)
Folgende Gegenstände sind über den Baustein Gebäudeglas der Glasversicherung gedeckt:
- Fenster
- Dachfenster
- Glastüren
- Keramikherd
- Lichtkuppeln
- Wintergärten
- Lavabos und Bidets
- Bidets
- Steinplatten
Mögliche Mobiliar- und Gebäudeglasschäden
- Ihnen fällt die Parfumflasche ins Lavabo. Das Lavabo bricht oder hat einen Sprung. (Gebäudeglas)
- Beim Staubsaugen schlagen Sie versehentlich denn Ellenbogen in den Spiegel, dieser geht zu Bruch. (Mobiliarglas)
- Sie stellen etwas heisses auf den Glastisch im Wohnzimmer, es entsteht eine Spannung und die Tischplatte bricht.
Über die Glasdeckung sind in der Regel auch glasähnliche Stoffe wie z.B. Plexiglas oder Natursteinplatten versichert.
Nicht versicherte Gläser (Hausrat)
Glasbruch infolge Feuer- oder Elementargefahren sind nicht über die Glasversicherung gedeckt, sondern über die Feuerversicherung. Des Weiteren sind folgende Gegenstände ebenfalls nicht über die Glasversicherung versichert.
- Handspiegel
- Brillen, Lupen, Ferngläser, etc.
- Trinkgläser, Geschirr, Vasen, etc.
- Beleuchtungskörper wie Lampen
- Glühbirnen und Leuchtröhren
Tipps zur Glasversicherung (Hausrat)
- Schliessen Sie als Mieter keine Versicherung für Gebäudeglas ab. Falls Sie ein Lavabo oder den Keramikherd beschädigen, kommt die Privathaftpflichtversicherung dafür auf.
- Als Haus- oder Wohnungseigentümer hingegen ist es empfehlenswert das Gebäudeglas in der Hausratversicherung zu versichern, da es sich beim Lavabo oder dem Glaskeramikherd um Ihr Eigentum handelt.
- Versichern Sie nicht die Summe aller im Haushalt vorhandenen Gegenstände aus Glas sondern den teuersten Glasgegenstand. Bei der Glasversicherung handelt es sich um eine Deckung auf erstes Risiko.
- Bedenken Sie, dass teilweise ein Selbstbehalt von CHF 200.- zur Anwendung kommt. Es macht daher kaum Sinn, einen Spiegel im Wert von CHF 300.- zu versichern.