Erdbebenversicherung Schweiz

Wie hoch ist die Gefahr eines Erdbebens in der Schweiz?

Grundsätzlich besteht in der Schweiz keine Deckung für Schäden, die durch ein Erdbeben verursacht wurden. Dem Risiko Erdbeben wird oft wenig bis gar keine Beachtung geschenkt. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) schätzt die Lage folgendermassen ein: “Die Erdbebengefährdung der Schweiz liegt im europäischen Vergleich auf mittlerem Niveau. Starke Erdbeben bis zu einer Magnitude 7 sind möglich, aber deutlich seltener als in hoch gefährdeten Gebieten wie Italien oder der Türkei.”

Wer zahlt im Schadenfall?

Um eine minimale Absicherung zu gewährleisten, unterhalten 17 kantonale Gebäudeversicherungen zusammen einen Erdbebenpool über die Summe von 2 Milliarden Franken. Der Kanton Zürich unterhält ebenfalls einen Erdbebenpool, jedoch nur über 1 Milliarde Franken. Kantone ohne kantonale Gebäudeversicherung verfügen über gar keine Deckung.

Die Pooldeckung der Gebäudeversicherungen sieht allerdings vor, dass die Garantiesumme (1 bis 2 Milliarden) pro Schadenfall für alle Geschädigte zusammen zum Tragen kommt. Sind also wenige Gebäude von einem Erdbeben betroffen, kann die Garantiesumme ausreichen, sind es viele, müssen alle Geschädigten mit Kürzungen rechnen.

Die Voraussetzungen, um aus diesem Pool Geld zu erhalten, sind folgende:

  • Das Erdbeben erreicht mindestens eine Stärke von 7 auf der MSK-Skala (Medwedew-Sponheuer-Karnik-Skala).
  • Pro Gebäude kommt ein Selbstbehalt von 10% der Versicherungssumme jedoch min. CHF 50’000.- zur Anwendung
  • Übersteigt der Gesamtschaden eines Erdbebens die Summe von 2 Mia. so wird die Leistung anteilsmässig gekürzt.

Ein Anspruch auf Leistungen aus dem Erdbebenpool besteht nur im Kanton Zürich. Die oberen drei Kriterien kommen aber trotzdem zur Anwendung.

Mögliche versicherte Schadenbeispiele

  • Durch ein Erdbeben bilden sich Risse am Mauerwerk eines Gebäudes.
  • Ein Erdbeben beschädigt die Statik des Hauses, so dass es unbewohnbar wird.
  • Ein Gebäude stürzt ein und ist nicht mehr bewohnbar.

Anbei eine Übersicht, in welchem Kanton eine Deckung vorhanden ist:

Erdbebenpool über 2 Milliarden Erdbebenpool über 1 Milliarde Keine Deckung
  • Aargau
  • Appenzell-Ausserhoden
  • Basel-Land
  • Basel-Stadt
  • Fribourg
  • Glarus
  • Graubünden
  • Jura
  • Luzern
  • Neuenburg
  • Nidwalden
  • Schaffhausen
  • Solothurn
  • St. Gallen
  • Thurgau
  • Waadt
  • Zug
  • Zürich
  • Appenzell-Innerrhoden
  • Bern
  • Genf
  • Obwalden
  • Schwyz
  • Tessin
  • Uri
  • Wallis

Schutz vor Erdbebenschäden durch Privatversicherungen

Um sein Gebäude vollumfänglich gegen das Erdbebenrisiko abzusichern, bieten Privatversicherungen dedizierte Erdbebenversicherungen an. In diesem sind die garantierten Leistungen dem Gebäudewert angepasst. Ein weiterer Vorteil von solchen Versicherungen ist der Auszahlungszeitpunkt der Schadensumme, welche für jeden Versicherten individuell verarbeitet wird. Versicherte der Gebäudeversicherung warten vermutlich Monate wenn nicht Jahre auf ihr Geld, da erst die Gesamtschäden des Erdbebens festgestellt werden müssen.

Angebotsvergleich für Erdbebenversicherungen

Folgende Gesellschaften bieten eine Erdbebenversicherung für Gebäude an:

Versicherung Mindestbebenstärke Selbstbehalt Besonderes
Anbieter 1 Schweizer Erdbebendienst entscheidet im Zweifelsfall 2% der Gebäudeversicherungssumme
  • Die Deckung gilt subsidiär zum Erdbebenpool der kantonalen Gebäudeversicherungen
  • Die Deckung kann nur mit weiteren Gebäudeversicherungsbausteinen abgeschlossen werden
Anbieter 2 keine Mindestbebenstärke 10% min. 20’000.-
  • Die Deckung gilt unabhängig zum Erdbebenpool der kantonalen Gebäudeversicherung
Anbieter 3 keine Mindestbebenstärke 10’000.-
  • Die Deckung gilt unabhängig zum Erdbebenpool der kantonalen Gebäudeversicherung
Anbieter 4 keine Mindestbebenstärke

2% max. 40’000.-
5% max. 100’000.-
10% max. 500’000.-

  • Die Deckung gilt unabhängig zum Erdbebenpool der kantonalen Gebäudeversicherung
Anbieter 5 keine Mindestbebenstärke 10% der Versicherungssumme
  • Die Deckung gilt unabhängig zum Erdbebenpool der kantonalen Gebäudeversicherung
Anbieter 6 Schweizer Erdbebendienst entscheidet im Zweifelsfall 10% min. 20’000.-
  • Die Deckung gilt subsidiär zum Erdbebenpool der kantonalen Gebäudeversicherungen
  • Die Deckung kann nur mit weiteren Gebäudeversicherungsbausteinen abgeschlossen werden
Anbieter 7 Schweizer Erdbebendienst entscheidet im Zweifelsfall 10% min. 50’000.-
  • Die Deckung kann nur mit weiteren Gebäudeversicherungsbausteinen abgeschlossen werden

Wie hoch ist die Prämie für die Erdbebenversicherung?

Die Prämien für eine Erdbebenversicherung liegen bei ca. 30.- pro Jahr pro CHF 100’000.- Versicherungssumme. Je nach Kanton können die Prämien deutlich variieren, da das Risiko eines Erdbebens unterschiedlich hoch ist. So zahlen Immobilienbesitzer in Basel oft häufig mehr als ein Immobilienbesitzer in der Innerschweiz.

 Tipps zur Erdbebenversicherung

  • Wählen Sie einen Anbieter, welcher bei einem Erdbeben keine Mindeststärke voraussetzt oder die Schadenzahlung der kantonalen Gebäudeversicherung abwartet.
  • Wählen Sie einen Anbieter der keine Schadenobergrenze festlegt, ansonsten kann es im Schadenfall zu Kürzungen kommen.
  • Vergleichen Sie die Selbstbehalte der verschiedenen Anbieter
  • Der Gebäudewert sollte jeweils an die aktuelle Schätzung der kantonalen Gebäudeversicherung angepasst werden.