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Der Versicherungsschutz einer Betriebshaftpflichtversicherung gilt für natürliche und juristische Personen, Personengesellschaften, Körperschaften oder Anstalten – jeweils für deren betriebliche und berufliche Tätigkeit. Versichert sind alle Arbeitnehmer, alle Vertreter und Hilfspersonen.
Mitversichert ist auch die Haftpflicht Dritter in ihrer Eigenschaft als Eigentümer von Grundstücken, an denen sie dem Versicherungsnehmer ein Baurecht gewährt haben.
Versichert sind Schadenersatzansprüche, die aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen erhoben werden können. Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht für Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierender Vermögensschäden aus folgenden Risiken:
Zusätzlich wehrt die Betriebshaftpflichtversicherung unberechtigte Forderungen ab.
Die meisten Versicherungen bieten eine Deckung über 5 oder 10 Mio. an. Zusätzlich findet man im kleingedruckten oftmals den Hinweis ob es sich um eine „Einfachgarantie“ oder eben „Zweifachgarantie“ handelt. Dies bedeutet, dass die gewählte Versicherungssumme pro Kalenderjahr ein- oder eben zweimal Ihrem Unternehmen gewährt wird.
Die Haftpflichtversicherung soll einen Grossschaden abdecken. Sollte sich nun im gleichen Versicherungsjahr ein zweiter Grossschaden ereignen, so deckt die Versicherung den Schaden, sofern eine Zweifachgarantie besteht. Der Prämienunterschied für die Zweifachgarantie beträgt in der Regel 10-15%. Dies kommt somit günstiger, als für den potentiell zweiten Grossschaden eine weitere Garantie zu erhalten.
Bei der Differenz der gewählten Garantiesumme (5 oder 10 Mio.) ist der Unterschied in der Regel ebenfalls gering, weshalb es für viele Unternehmen empfohlen ist, die höhere Garantiesumme zu wählen.
Ein Installateur ersetzt mehrere Beleuchtungsanlagen in einer Autogarage. Nach einigen Tagen löst sich eine Lampe und fällt auf das darunterstehende Auto. Es stellt sich heraus, dass sich die Anlage infolge mangelhafter Arbeitsausführung von der Decke löste. Der Schaden zur Reparatur des Fahrzeuges beläuft sich auf CHF 7’500 Franken. Ein typischer Fall für die Betriebshaftpflichtversicherung.
Weitere Schadenfälle welche über die Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt sind:
Je nach Kanton und den dort geltenden Gesetzen kann je nach Branche eine Betriebshaftpflichtversicherung obligatorisch sein. Gerne prüfen wir Ihre individuelle Situation, sichern Sie sich dafür einen Termin.
Als Beispiel dafür gelten Unternehmer im Motorfahrzeuggewerbe. Sie haften für den Schaden der durch ein Motorfahrzeug verursacht wird, welches ihnen zur Aufbewahrung, Wartung, Reparatur etc. überlassen wurde. Siehe Strassenverkehrsgesetz (SVG, Art. 71). Hier kommen somit als eine der wenigen Branchen auch rechtliche bzw. die gesetzlichen Komponente für das Obligatorium ins Spiel.
Nicht selten muss das Management bei Ausschreibungen für Aufträge gegenüber Dritten das bestehen einer Haftpflichtversicherung nachweisen. Im Fall von einem Unfall oder einem Missgeschickt weiss der Auftraggeber so, dass eine entsprechende Deckung besteht. Sollten Sie eine solche Bestätigung benötigen, wenden Sie sich am besten an den Kontakt, die e-Mail- bzw. die Postadresse welche auf der aktuellen Police abgedruckt ist. Jede Versicherung sollte in der Lage sein eine solche Bestätigung für Sie oder einen Ihrer Partner zu erstellen.
Neben der Grunddeckung kann der Versicherungsschutz je nach Bedürfnis oder Branche erweitert werden. Die gängigsten Zusatzdeckungen sind:
Wie gewöhnlich tummeln sich 2018 im Bereich der Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherungen viele Anbieter mit verschiedenen Lösungen. Das macht die Suche nach dem optimalen Leistungsumfang sowie den gewünschten Services nicht einfach.
Prüfen Sie die Angebote und Produkte sowie deren Unterschiede daher genau und fragen Sie sich vorher, welche Leistungen tatsächlich nützlich sind für Ihr KMU.
Antworten auf diese Frage und vieles mehr finden Sie in unseren kostenlosen Branchenguides.