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Die Hausratversicherung kommt für die Kosten auf, wenn das eigene Hab und Gut am Wohnort durch vordefinierte Gefahren beschädigt oder zerstört wird. Je nach Kanton ist eine Hausratversicherungen gegen einzelne Gefahren sogar obligatorisch.
Detaillierte Informationen
Mit der Hausratversicherung versichert der Versicherte sein bewegliches Eigentum gegen verschiedene Risiken wie zum Beispiel Feuer- oder Wasserschäden. Oft wird die Hausratversicherung zusammen mit der Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen. In einigen Kantonen ist die Hausratversicherung gegen Feuer- und Elementarschäden sogar obligatorisch (Jura, Freiburg, Nidwalden und Waadt). In Nidwalden und Waadt muss die Hausratversicherung über die kantonale Feuerversicherung abgeschlossen werden. In den restlichen Kantonen kann der Abschluss über einen privaten Versicherer erfolgen. In allen anderen Kantonen ist die Hausratversicherung freiwillig.
Was ist die gesetzliche Grundlage?
Bei der Hausratversicherung kommt das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) zum tragen. Zusätzlich sind die Versicherungsbedingungen (AVB) des jeweiligen Produkts massgebend.
In den Kantonen Freiburg, Glarus, Jura, Nidwalden und Waadt ist eine Hausratversicherung für Feuer und Elementarereignisse vorgeschrieben. Personen aus Freiburg, Glarus oder dem Jura sind bei der Wahl der Versicherung frei. Personen mit Wohnsitz in Nidwalden oder Waadt müssen die Versicherung bei der kantonalen Gebäudeversicherung abschliessen.
Wer gehört zum Versicherten Personenkreis?
Entweder kann eine Deckung für eine Einzelperson oder für eine Familie abgeschlossen werden. Bei Wohngemeinschaften können die mitversicherten Personen namentlich in der Police erwähnt werden.
Die Versicherung gilt am Wohnort für die entsprechende Wohnung oder das entsprechende Haus. Der Versicherungsschutz beinhaltet auch separate Räume, welche sich am Wohnsitz befinden (zum Beispiel Keller, Estrich, Garage, Bastelraum, usw.).
Die Hausratversicherung kommt für eine Vielzahl von Schäden auf und kennt kaum unterschiede bei den einzelnen Gesellschaften.
Grunddeckung
Die Grunddeckungumfasst üblicherweise Schäden am Hausrat aus folgenden Risiken:
Zusatzdeckungen
Neben der Grunddeckung hat der Versicherte die Möglichkeit ergänzende Leistungen in Form von Zusatzdeckungen zu wählen:
Was sind die Versicherungsleistungen?
Falls Gegenstände vom Hausrat durch eine der oben erwähnten Gefahren beschädigt werden, ist der Bedarf für den Ersatz oder die Reparatur des beschädigten Gegenstandes versichert. Das ist die Kernleistung der Hausratversicherung.
Ein Beispiel eines durchschnittlichen vierköpfigen Familienhaushaltes: Der Haushalt im Wert von CHF 150’000.- wird durch das Feuer und den Rauch eines Brandes komplett beschädigt. Die Familie muss wieder neue Möbel, neue Kleider, sowie alle restlichen verbrannten Gegenstände kaufen. Dank der Hausratversicherung, können sie den Hausrat wieder vollständig ersetzen und erleiden keinen finanziellen Schaden.
Je nach Versicherung sind auch gewisse Folgekosten versichert. Einige übliche Folgekosten sind: Räumungs- und Entsorgungskosten, Schlossänderungskosten, Notverglasung
Zum Hausrat gehören alle beweglichen Sachen. Man kann sich das etwa so vorstellen. Würde man die Wohnung oder das Haus auf den Kopf drehen und durchschütteln, dann gehört alles was rausfällt zum Hausrat. Das heisst, alles was nicht fest verbaut ist. Typische Beispiele sind TV, Computer/Laptop, sonstige Elektronik, Haushaltsgeräte, Möbel, Kleider, Fahrrad, usw. Die entsprechenden Sachen müssen jedoch für den Privatgebrauch dienen. Gegenstände, die geleast oder gemietet sind, sind ebenfalls über die Hausratversicherung versichert.
Bis zu einer beschränkten Deckung ist der Versicherte weltweit gedeckt. Also auch im Urlaub sind die persönlichen Gegenstände versichert. Bei einem Umzug innerhalb der Schweiz ist der Hausrat ebenfalls versichert. Besitzt der Versicherungsnehmer noch eine Zweit- oder Ferienwohnung so muss diese separat versichert werden. Bei den meisten Gesellschaften kann die Deckung in einer gemeinsamen Police erfolgen.
Ja, die Versicherungen haben die Möglichkeit im Schadenfall besondere Bedingungen anzubringen oder den Vertrag sogar zu künden. Dies kommt dann vor, wenn die Schadenhäufigkeit zu hoch ist.
Die gewählte Hausratsumme sollte dem Neuwert der Gegenstände entsprechen. Die Abnutzung wird nicht berücksichtigt, im Schadenfall erhalten Sie den Betrag welcher benötigt wird um die „gleichen“ Gegenstände wieder kaufen zu können. Einzelne Gegenstände können im Laufe der Zeit günstiger werden. Beispielsweise kostet ein grosser Flachbildschirmfernseher heute wesentlich weniger als vor 8 Jahren. Andere Gegenstände können aufgrund der Teuerung im Laufe der Jahre teurer werden.
Falls die Person mit welcher man zusammenzieht schon eine Hausratversicherung hat, ist es meist möglich, dass die bevorzugte Versicherungsgesellschaft der anderen Versicherungsgesellschaft ein sogenanntes Freigabegesuch zustellt. So kann der Vertrag in der Regel nach Ablauf des Versicherungsjahres aufgehoben werden, auch wenn das Vertragsende erst in einigen Jahren wäre.
Haben Sie Fragen?
Kontaktieren Sie uns bei Fragen zur Hausratversicherung unter der Telefonnummer 044 440 70 00 oder per e-Mail an support@esurance.ch.