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Mit einer Gebäudesachversicherung können Eigentümer ihr Gebäude gegen Schäden absichern, die durch eine versicherte Gefahr verursacht werden. Die üblich versicherten Gefahren sind Feuer- und Elementargefahren, Wassergefahren, Glasbruch und Diebstahl. Wobei in den meisten Kantonen die Gebäudefeuerversicherung (Feuer- und Elementargefahren) obligatorisch ist (siehe Tabelle unten). Die freiwilligen Zusatzdeckungen können bei Bedarf eingeschlossen werden.
Eine Gebäudeversicherung für Feuer- und Elementargefahren ist in vielen Kantonen obligatorisch. In den Kantonen mit einem Versicherungsobligatorium wird unterschieden, ob die Deckung bei der kantonalen Gebäudeversicherung abgeschlossen werden muss oder auch über einen privaten Versicherer laufen kann. Die freiwilligen Zusatzdeckungen können jeweils über einen privaten Versicherer abgeschlossen werden.
Die untere Tabelle bezieht sich lediglich auf die Deckung einer Gebäudefeuerversicherung (Feuer- und Elementargefahren). Kantone in welchen kein Versicherungsobligatorium besteht können das Feuer- und Elementarrisiko freiwillig bei einer Gesellschaft versichern.
Versicherungspflicht bei der kantonalen Gebäudeversicherung | Versicherungspflicht mit freier Wahl der Versicherungsgesellschaft | keine Versicherungspflicht |
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Versichert ist der Eigentümer des Gebäudes.
Die Deckung bezieht sich auf ein bestimmtes Gebäude, daher ist der Geltungsbereich auch für den Ort an welchem sich das Gebäude befindet.
Ist ein Mehrfamilienhaus beispielsweise aufgrund von Hochwasser oder eines Brandes nicht mehr bewohnbar, entstehen beim Eigentümer Mietertragsausfälle. Gebäudeeigentümer können sich gegen einen Mietertragsausfall beim Versicherer zusätzlich absichern. In der Regel ist der Mietertragsausfall bei den Wassergefahren mitversichert, aber nicht bei Feuer- und Elementargefahren.
Einige versicherte Leistungen werden nicht erbracht wenn z.B.: